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Pflegegrad 2 bei deutlichen Beeinträchtigungen – alle wichtigen Informationen im Überblick

Das sollten Sie wissen.

Personen mit Pflegegrad 2 gelten als pflegebedürftig mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Ziel der Leistungen ist es, die Versorgung sowohl zu Hause als auch in einer stationären Einrichtung sicherzustellen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Zudem können unterschiedliche Angebote flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus stehen kostenlose Beratungen, Zuschüsse für Hilfsmittel sowie finanzielle Unterstützung für Anpassungen im Wohnumfeld zur Verfügung.

Pflegekraft unterstützt Seniorin im Alltag durch persönliche Betreuung und Hilfe zu Hause

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegeld: 347 monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 721 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen

Sollten Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf und lassen Sie sich ausführlich beraten!

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